ACHTUNG: Haben Sie vor dem 01. August 2011 einen Ausbildungsvertrag geschlossen,
dann gelten die folgenden Regelungen: Bootsbauer/in (alte Ordnung)
dann gelten die folgenden Regelungen: Bootsbauer/in (alte Ordnung)
Bootsbauerin und Bootsbauer
stellen Motorboote, Segelboote, Yachten,
Sportboote und Fischerboote her.
Die Auszubildenden können zum Berufsabschluss
auch den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) erwerben.

Der theoretische Unterricht der Berufsausbildung
erfolgt am Schiffer-Berufskolleg RHEIN.
Alle drei bzw. vier Wochen besuchen die Auszubildenden
eine Woche lang die Berufsschule.
