Zeichen auf den Wasserstraßen
Bezeichnung der Wasserstraßen
Schifffahrtszeichen in oder an der Wasserstraße werden nicht durchgehend gesetzt. Sie dienen zur Bezeichnung der Fahrrinne, von Hindernissen, gefährliche Stellen, Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten.
Es werden schwimmende und feste Zeichen verwendet; sie können befeuert sein.
Von den Schifffahrtszeichen muss ein ausreichend weiter Abstand gehalten werden.
| Begriffe: | |
| Fahrwasser: | der Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird |
| Fahrrinne: | der Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung angestrebt wird |
| Feuer: | Licht mit Kennung |
| Kennung: | in bestimmtem Rhythmus abgestrahlte Lichterscheinung |
| Festfeuer: | ununterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe |
| Taktfeuer: | unterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe |
| rechte Seite/ linke Seite |
die Seitenbezeichnung ist auf die Talfahrt bezogen festgelegt |
| Fahrweg: | als Fahrweg wird in der Fachsprache der Binnenschiffer der Teil des Fahrwassers bezeichnet, der von der Bergfahrt bzw. der Talfahrt üblicherweise benutzt wird. |
Zeichen nach RheinSchPV, MoselSchPV und BinSchStrO

Zeichen auf der rechten Seite

Zeichen auf der linken Seite

Zeichen bei Fahrwasserspaltung
Legende: Verwendung der Schifffahrtszeichen
Die Zeichen 1 bis 4 sind schwimmende Zeichen; sie werden zur Bezeichnung der Fahrrinne ausgelegt bzw. zur Bezeichnung einer Fahrwasserspaltung.
Die Zeichen 5 und 6 sind ebenfalls schwimmende Zeichen und dienen der Bezeichnung von Hindernissen in der Wasserstraße.
Die Zeichen 7 und 8 sind feste Zeichen; sie bezeichnen Hindernisse in/an der Wasserstraße und können im Bereich von Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten aufgestellt werden;
8 kennzeichnet eine Fahrwasserspaltung.
Zeichen nach DonauSchPV

Zeichen auf der linken Seite

Zeichen auf der rechten Seite

Zeichen bei Fahrwasserspaltung
Legende: Verwendung der Schifffahrtszeichen
Die Zeichen 10, 11 und 12 sind schwimmende Zeichen; sie bezeichnen die Begrenzung und Lage der Fahrrinne, gegebenenfalls auch Gefahrstellen an ihrem Ufer.
Die Zeichen für die Fahrrinnenspaltung/-vereinigung bezeichnen auch Gefahrenstellen in der Fahrrinne. Tal- und Bergfahrer können diese Zeichen an beiden Seiten passieren.
Die Zeichen 13 und 14 sind feste Zeichen. 13 bezeichnen Hindernisse und Gefahrenstellen an ihren Ufern, das Zeichen 14 kann außer an Fahrrinnenspaltungen und Gefahrstellen in der Fahrrinne auch an Einmündungen von schiffbaren Kanälen und Nebenflüssen angebracht werden.
Die Zeichen 15 kennzeichnen Liegestellen an ihrem Ufer.
Zeichen der Gefahrenstelle
(Untiefen, Wrack, sonstige Schifffahrtshindernisse)
