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Zeichen auf den Wasserstraßen




Bezeichnung der Wasserstraßen


Schifffahrtszeichen in oder an der Wasserstraße werden nicht durchgehend gesetzt. Sie dienen zur Bezeichnung der Fahrrinne, von Hindernissen, gefährliche Stellen, Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten.
Es werden schwimmende und feste Zeichen verwendet; sie können befeuert sein.
Von den Schifffahrtszeichen muss ein ausreichend weiter Abstand gehalten werden.

Begriffe:    
Fahrwasser: der Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird
Fahrrinne: der Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung angestrebt wird
Feuer: Licht mit Kennung
Kennung: in bestimmtem Rhythmus abgestrahlte Lichterscheinung
Festfeuer: ununterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe
Taktfeuer: unterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe
rechte Seite/
linke Seite
die Seitenbezeichnung ist auf die Talfahrt bezogen festgelegt
Fahrweg: als Fahrweg wird in der Fachsprache der Binnenschiffer der Teil des Fahrwassers bezeichnet, der von der Bergfahrt bzw. der Talfahrt üblicherweise benutzt wird.


Zeichen nach RheinSchPV, MoselSchPV und BinSchStrO


Zeichen rechte Seite
Zeichen auf der rechten Seite




Zeichen linke Seite
Zeichen auf der linken Seite




Zeichen Fahrwasserspaltung
Zeichen bei Fahrwasserspaltung



Legende: Verwendung der Schifffahrtszeichen
Die Zeichen 1 bis 4 sind schwimmende Zeichen; sie werden zur Bezeichnung der Fahrrinne ausgelegt bzw. zur Bezeichnung einer Fahrwasserspaltung.
Die Zeichen 5 und 6 sind ebenfalls schwimmende Zeichen und dienen der Bezeichnung von Hindernissen in der Wasserstraße.
Die Zeichen 7 und 8 sind feste Zeichen; sie bezeichnen Hindernisse in/an der Wasserstraße und können im Bereich von Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten aufgestellt werden;
8 kennzeichnet eine Fahrwasserspaltung.



Zeichen nach DonauSchPV


Zeichen linke Seite
Zeichen auf der linken Seite
Zeichen rechte Seite
Zeichen auf der rechten Seite



Zeichen Fahrwasserspaltung
Zeichen bei Fahrwasserspaltung



Legende: Verwendung der Schifffahrtszeichen
Die Zeichen 10, 11 und 12 sind schwimmende Zeichen; sie bezeichnen die Begrenzung und Lage der Fahrrinne, gegebenenfalls auch Gefahrstellen an ihrem Ufer.
Die Zeichen für die Fahrrinnenspaltung/-vereinigung bezeichnen auch Gefahrenstellen in der Fahrrinne. Tal- und Bergfahrer können diese Zeichen an beiden Seiten passieren.
Die Zeichen 13 und 14 sind feste Zeichen. 13 bezeichnen Hindernisse und Gefahrenstellen an ihren Ufern, das Zeichen 14 kann außer an Fahrrinnenspaltungen und Gefahrstellen in der Fahrrinne auch an Einmündungen von schiffbaren Kanälen und Nebenflüssen angebracht werden.
Die Zeichen 15 kennzeichnen Liegestellen an ihrem Ufer.



Zeichen der Gefahrenstelle

(Untiefen, Wrack, sonstige Schifffahrtshindernisse)

Zeichen Gefahrstelle


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